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Aufgrund der rechtlichen Lage in Deutschland ist es Behörden erlaubt, aus verschiedensten Gründen bei Providern nach Nutzerdaten oder Daten von Kunden zu fragen. Dies kann im Rahmen von Ermittlungsarbeiten erfolgen, um Straftaten aufzuklären oder bei einem entsprechenden Verdacht.
Seit der NSA-Affäre ist in der Öffentlichkeit auch bekannt, dass Geheimdienste auf Daten von Nutzern zugreifen.
Wir möchten, dass Sie wissen, welche Form von Anfragen Uptime IT erhalten hat und wie wir darauf reagiert haben.
Generell sind die deutschen Provider zur Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden oder Nachrichtendiensten verpflichtet und müssen darüber Stillschweigen bewahren. Dies ergibt sich aus
in denen neben den Regelungen wann und unter welchen Bedingungen Auskünfte zu erteilen sind, auch die Verpflichtung zur Verschwiegenheit geregelt wird. In weiteren Gesetzen wie z.B. dem Zollfahndungsdienstegesetz (ZFdG) finden sich ebenfalls entsprechende Regelungen.
Es ist in den Gesetzestexten jedoch nicht eindeutig geregelt, wie weit die Verschwiegenheitspflichten gehen. Im Allgemeinen wird eine statistisch aufbereitete, nicht auf Einzelfälle bezogene Auskunft in Form eines Transparenzberichts als rechtlich zulässig angesehen.
In den letzten Jahren gab es folgende Anfragen:
Uptime IT hat im Zeitraum von 2005 bis 2021 in zwei Fällen Strafanzeige gestellt.
In beiden Fällen handelte es sich um Versuche in die Uptime IT Umgebung einzudringen, die jedoch erfolglos waren. Beide hatten ihren Ursprung in Deutschland, konnten rechtssicher belegt werden und versprachen so eine Aussicht auf Erfolg bei der Strafverfolgung. Ein Strafverfahren konnte eingeleitet und durchgeführt werden.
Unzählige weitere Versuche wurden erkannt und abgewehrt, aber mangels Erfolgsaussichten nicht weiter strafrechtlich verfolgt.