Transparenzbericht

Warum ein Transparenzbericht?

Aufgrund der rechtlichen Lage in Deutschland ist es Behörden erlaubt, aus verschiedensten Gründen bei Providern nach Nutzerdaten oder Daten von Kunden zu fragen. Dies kann im Rahmen von Ermittlungsarbeiten erfolgen, um Straftaten aufzuklären oder bei einem entsprechenden Verdacht.
Seit der NSA-Affäre ist in der Öffentlichkeit auch bekannt, dass Geheimdienste auf Daten von Nutzern zugreifen.

Wir möchten, dass Sie wissen, welche Form von Anfragen Uptime IT erhalten hat und wie wir darauf reagiert haben.

Anmerkungen zur Rechtslage

Generell sind die deutschen Provider zur Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden oder Nachrichtendiensten verpflichtet und müssen darüber Stillschweigen bewahren. Dies ergibt sich aus

in denen neben den Regelungen wann und unter welchen Bedingungen Auskünfte zu erteilen sind, auch die Verpflichtung zur Verschwiegenheit geregelt wird. In weiteren Gesetzen wie z.B. dem Zollfahndungsdienstegesetz (ZFdG) finden sich ebenfalls entsprechende Regelungen.

Es ist in den Gesetzestexten jedoch nicht eindeutig geregelt, wie weit die Verschwiegenheitspflichten gehen. Im Allgemeinen wird eine statistisch aufbereitete, nicht auf Einzelfälle bezogene Auskunft in Form eines Transparenzberichts als rechtlich zulässig angesehen.

Auskunftsersuchen

In den letzten Jahren gab es folgende Anfragen:

  • 2023: keine Anfragen
  • 2022: Keine Anfragen
  • 2021: Keine Anfragen
  • 2020: Keine Anfragen
  • 2019: Keine Anfragen
  • 2018: Keine Anfragen
  • 2017: Keine Anfragen
  • 2016: Keine Anfragen
  • 2015: Keine Anfragen
  • 2014: Keine Anfragen
  • 2013: Keine Anfragen
  • 2012: Keine Anfragen
  • 2011: Keine Anfragen
  • 2010: Keine Anfragen
  • 2009: Keine Anfragen
  • 2008: Eine indirekte Anfrage:
    Es handelte sich um einen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens ergangenen richterlichen Beschluss zur Beschlagnahme von Hardware am Standort eines Kunden. Der Kunde betrieb jedoch seine Server in Form von virtuellen Maschinen in der Uptime Cloud, so dass der Beschluss in der vorliegenden Form nicht durchführbar war.
    Da der Kunde selbst den Verdacht ausräumen wollte, hat er uns angewiesen, die Server in beweissicherer Form herauszugeben. Dies ist daraufhin geschehen.
  • 2007: Keine Anfragen
  • 2006: Keine Anfragen
  • 2005: Keine Anfragen

Strafanträge durch Uptime IT

Uptime IT hat im Zeitraum von 2005 bis 2023 in zwei Fällen Strafanzeige gestellt.

In beiden Fällen handelte es sich um Versuche in die Uptime IT Umgebung einzudringen, die jedoch erfolglos waren. Beide hatten ihren Ursprung in Deutschland, konnten rechtssicher belegt werden und versprachen so eine Aussicht auf Erfolg bei der Strafverfolgung. Ein Strafverfahren konnte eingeleitet und durchgeführt werden.

Unzählige weitere Versuche wurden erkannt und abgewehrt, aber mangels Erfolgsaussichten nicht weiter strafrechtlich verfolgt.