Bestätigung für Uptime IT

Schutzbedürftige Daten gehören nicht in die Public Cloud

Schutzbedürftige Daten gehören nicht in die Public Cloud

Manchmal findet sich eine wichtige Botschaft zwischen den Zeilen einer Branchennachricht. So auch Anfang September 2021 als T-Systems eine Partnerschaft mit der Google Cloud ankündigte.

Für die Kunden von Uptime IT steckt in der Meldung eine Bestätigung ihrer Entscheidung, mit Uptime IT zusammenzuarbeiten. Denn die Ankündigung zeigt, dass die Public Cloud Angebote der Hyperscaler aus Übersee nicht den Anforderungen an Vertraulichkeit, Datensouveränität und Datenschutz genügen.

„Wir bedanken uns herzlich für Ihr Vertrauen. Ihre Entscheidung Uptime IT zum Hosten Ihrer geschäftskritischen und besonders schutzbedürftigen Daten zu wählen, beweist sich erneut als richtig“, hebt Rolf Heßling, geschäftsführender Gesellschafter von Uptime IT, hervor.
 

Ankündigung lässt Fragen offen

Der verantwortliche Telekom-Vorstand Adel Al-Saleh sagte, dass in der neuen Partnerschaft ein Service-Portfolio aufgebaut werden soll, das den „Kunden die volle Kontrolle über ihre Daten, ihre Software und ihren Betrieb bietet ...“

Dies sind genau die zentralen Vorzüge von Uptime IT: Ein Höchstmaß an Sicherheit, absolute Vertraulichkeit der gespeicherten Daten, Daten- und Anwendungsportabilität und Service. Schutzbedürftige Daten sind genau dann vertraulich gespeichert, wenn sie bei einem unabhängigen, deutschen Unternehmen nach ausschließlich dem für Deutschland geltendem Recht gehostet werden.

„Daher habe ich Uptime IT entsprechend aufgebaut und ausgerichtet. Darüber hinaus vermeiden wir jede Form von Provider- und Vendor-Lock-in, damit Sie Ihre Workload dahin verschieben können, wo Sie sich am besten aufgehoben fühlen. Durch unsere partnerschaftliche Zusammenarbeit und unsere Services möchten wir Sie für uns gewinnen“, erläutert Heßling weiter.

In der Unternehmensmeldung von T-Systems werden leider keine Aussagen dazu getroffen, wie erreicht werden soll, dass die geltenden US-amerikanischen Gesetze auf gespeicherte Daten aller Unternehmen erhalten, die mit den USA verbandelt sind. Denn auch alle Unternehmen in Europa, sofern sie Teil eines US-Unternehmens sind oder Daten mit US-Unternehmen austauschen unterliegen der Verpflichtung des sogenannten Cloud Acts. Er verlangt, Daten den US-Behörden auch ohne richterlichen Beschluss offenzulegen. Darüber hinaus gibt es als geheim klassifizierte US-Gesetze, die einen entsprechend geheimen Zugriff auf fremde Daten erlauben.

Aus Sicht von Uptime IT bleibt damit ein Hauptangriffsvektor auf die Vertraulichkeit von Betriebsgeheimnissen deutscher Unternehmen.

Daher ist es Uptime IT wichtig zu betonen:

  • Wir sind ein eigenständiges deutsches Unternehmen.
  • Uptime IT unterliegt in keinerlei Form Anweisungen ausländischer Unternehmen oder Regierungen.
  • Ihre Daten bleiben streng vertraulich und sind nur Ihnen zugänglich. Sie werden nicht von Dritten ausgewertet.
  • Wir verzichten auf jede Form von Provider- und Vendor-Lock-in.
  • Unsere Rechenzentren sind hochverfügbar, sehr leistungsstark und hochgradig skalierbar.
  • Aus Uptime IT wachsen Sie nicht heraus.