Das EuGH hat Safe Harbor gekippt

Bei Uptime IT besteht kein Handlungsbedarf, denn die Speicherung von Daten auf Servern von US-Unternehmen ist bei Uptime IT unzulässig.

Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat zum Thema Safe Harbor Abkommen und Datentransfer in die USA ein klares Urteil gefällt. Da die USA aus europäischer Sicht „kein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten“ bietet, ist die Übertragung von personenbezogenen Daten in die USA ohne die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen per sofort unzulässig.
Bei Uptime IT besteht auf Grund des EuGH-Urteils kein Handlungsbedarf, denn bei Uptime IT ist die Nutzung von Diensten der großen US Unternehmen wie Facebook, Microsoft, Amazon, Google, Twitter, Dropbox, Automattic, Salesforce, Linked In und anderen generell unzulässig.

Dies ist jedoch bei vielen Unternehmen anders. Diesen Unternehmen bietet Uptime IT mit der Uptime Cloud eine Basis, auf der Compliance konforme Dienste aufgebaut werden können. Wir beraten Sie dazu gern.

Die Uptime Cloud wird von uns seit Jahren an 2 Standorten in Deutschland und ausschließlich nach deutschem Recht betrieben und ist vom TÜV nach ISO 27001 zertifiziert.

Jedem Unternehmen, das seine unternehmenskritischen Anwendungen und Daten zu uns verlegt, bieten wir einen Preisvorteil über eine Wechselprämie.

Fragen Sie nach Ihrer individuellen Wechselprämie und reichen Sie uns Ihr Projekt ein, so dass wir Ihnen ein Angebot erstellen können.
 

Weitere Informationen finden Sie z.B. auch bei der Zeit:

http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2015-10/ueberwachung-eugh-safe-harbor-nsa-max-schrems